Sonderpädagogischer Dienst (SD)
Der Sonderpädagogische Dienst (SD) ist ein Beratungs- und Unterstützungsangebot.
Er richtet sich an die Schul- und Regelkindergärten sowie an die allgemeinbildenden Schulen einschließlich der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) im Landkreis Göppingen.
Im Sonderpädagogischen Dienst arbeiten Sonderpädagogen mit den
Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und körperlich-motorische Entwicklung.
Ziel ist es,
Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Beratungs- und Unterstützungsbedarf
eine angemessene schulische Förderung zu ermöglichen.
Aufgaben des Sonderpädagogischen Dienstes (SD):
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Unterstützung der allgemeinbildenden Schulen bei der Klärung des optimalen Förderortes für ein Kind, wenn es den Anschein auf sonderpädagogische Unterstützung erweckt |
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Beratung und Unterstützung von Eltern, Lehrkräften, Erzieherinnen im Hinblick auf einen sonderpädagogischen Beratungs- und Unterstützungsbedarf |
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Kooperation mit Beratungs- und Kooperationslehrer/innen, Erzieherinnen und Personen, die mit dem Kind zu tun haben |
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Information über Beschulungsmöglichkeiten an einem SBBZ oder in einem inklusiven Setting
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Klärung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Unterstützungs- oder Bildungsangebotes in Form eines Gutachtens im Bereich der Einschulung oder Umschulung. Dies erfolgt in Kooperation mit den Erziehungsberechtigten, Erzieher/innen, Lehrkräften und weiteren Fachdiensten (Jugendamt, Erziehungsberatungsstelle, Ärzte, usw.). |
Grundlage:
Der Sonderpädagogische Dienst wird nur mit Einverständnis der Eltern tätig.
Inhalte der Arbeit sind:
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Unterrichtshospitationen an der allgemeinen Schule |
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Informationsgespräche mit den beteiligten Lehrern (Klassen- und Fachlehrer) über die Beeinträchtigungen der Kinder und dem daraus resultierenden Unterstützungsbedarf im Schulalltag. |
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Beratung der Lehrkräfte der allgemeinen Schule zu geeigneten Unterrichtsmaterialien und Hilfsmitteln |
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Mitwirkung bei der Förder- und ggf. Hilfeplanung der allgemeinen Schule in Kooperation mit den Eltern und ggf. außerschulischen Leistungs- und Kostenträgern (im Rahmen der sonderpädagogischen Diagnostik bzw. der Feststellung des sonderpädagogischen Bildungsanspruchs) |
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Zeitlich begrenzte sonderpädagogische Förderung betroffener Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts, wenn erwartet werden kann, dass diese hierdurch dem Bildungsgang der allgemeinen Schule folgen können. |
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Fallbezogene Beratung zum Thema „Nachteilsausgleich“ (Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums von Baden-Württemberg für „Kinder mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen“ vom 22.08.2008) |
Kontakt:
Bodelschwingh-Schule Göppingen SBBZ geistige Entwicklung und körperlich-motorische Entwicklung Schulerburgstraße 24 73033 Göppingen Tel.: (07161) 202-6000 Durchwahl: 202-6054Antwort/Rückmeldung in der Regel nach 2-3 Werktagen (Ferien ausgenommen)Mail: sopaedie@bodelschwingh-gp.de |
Kontaktpersonen: Frau Eva Lauber, Konrektorin Frau Sandra Nollenberger, Sonderschullehrerin
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