Sonderpädagogischer Dienst (SD)
Der Sonderpädagogische Dienst (SD) ist ein Beratungs- und Unterstützungsangebot.
Er richtet sich an die Schul- und Regelkindergärten sowie an die allgemeinbildenden Schulen einschließlich der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) im Landkreis Göppingen.
Im Sonderpädagogischen Dienst arbeiten Sonderpädagoginnen mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und körperlich-motorische Entwicklung.
Ziel ist
es,
Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Beratungs- und Unterstützungsbedarf eine angemessene schulische Förderung zu ermöglichen.
Aufgaben des
Sonderpädagogischen Diensts
(SD)
- Unterstützung der allgemeinbildenden Schulen bei der Klärung des optimalen Förderortes für ein Kind, wenn es den Anschein auf sonderpädagogische Unterstützung erweckt
- Beratung und Unterstützung von Eltern, Lehrkräften, Erzieher:innen im Hinblick auf einen sonderpädagogischen Beratungs- und Unterstützungsbedarf
- Kooperation mit Beratungs- und Kooperationslehrer:innen, Erzieher:innen und Personen, die mit dem Kind zu tun haben
- Information
über
Beschulungsmöglichkeiten an einem SBBZ
- Information über Beschulungsmöglichkeiten in einem inklusiven Setting
- Klärung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Unterstützungs- oder Bildungsangebotes in Form eines Gutachtens im Bereich der Einschulung oder Umschulung
Dies erfolgt in Kooperation mit den Erziehungsberechtigten, Erzieher:innen, Lehrkräften und weiteren Fachdiensten (Jugendamt, Erziehungsberatungsstelle, Ärzte, usw.).
Inhalte der Arbeit sind:
- Unterrichtshospitationen an der allgemeinbildenden Schule
- Informationsgespräche mit den beteiligten Lehrer:innen (Klassen- und Fachlehrer:innen) über die Beeinträchtigungen der Kinder und dem daraus resultierenden Unterstützungsbedarf im Schulalltag
- Beratung der Lehrkräfte der allgemeinbildenden Schule zu geeigneten Unterrichtsmaterialien und Hilfsmitteln
- Mitwirkung bei der Förder- und ggf. Hilfeplanung der allgemeinbildenden Schule in Kooperation mit den Eltern/Erziehungsberechtigten und ggf. außerschulischen Leistungs- und Kostenträgern (im Rahmen der sonderpädagogischen Diagnostik bzw. der Feststellung des sonderpädagogischen Bildungsanspruchs)
- Zeitlich begrenzte sonderpädagogische Förderung betroffener Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts, wenn erwartet werden kann, dass diese hierdurch dem Bildungsgang der allgemeinen Schule folgen können.
- Fallbezogene Beratung zum Thema „Nachteilsausgleich“
Grundlagen der Arbeit sind:
- Einverständnis der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
- Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums von
Baden-Württemberg für
„Kinder mit besonderem
Förderbedarf und
Behinderungen“ vom 22.08.2008
Kontakt:
Bodelschwingh-Schule Göppingen
SBBZ geistige Entwicklung,
körperlich-motorische Entwicklung und
Lernen
Schulerburgstraße 24
73033 Göppingen
Tel.: (07161) 202-6000
über das Sekretariat der Schule zu den üblichen Öffnungszeiten. Sie werden zurückgerufen.
Per E-Mail:
Hilfreiche
Unterlagen:
Beratung
für Kinder und Jugendliche (388,7 KiB)
Einverständniserklärung zur Beratung (118,4 KiB)
Diagnostik-Team
von links nach rechts:
Kerstin Bilek, Sonderpädagogin
Svenja Mayer, Sonderpädagogin
Eva Lauber, Konrektorin
Tanja Knödler, Sonderpädagogin
Claudia Lutz, Sonderpädagogin
Fachteam für den Bereich körperliche und motorische Entwicklung
von links nach rechts
Sabine
Fink, Fachlehrkraft
Sonderpädagogik
körperliche und motorische
Entwicklung
Ulrich Kaminski, Fachlehrkraft Sonderpädagogik körperliche und motorische Entwicklung