Einrichtung einer kooperativen Organisationsform

Rechtlicher Rahmen für die Bildung einer kooperativen Organisationsform


„Die Schulaufsichtsbehörde kann im Einvernehmen mit den beteiligten Schulträgern kooperative Organisationsformen des gemeinsamen Unterrichts an allgemeinen Schulen und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren einrichten.“

Schulgesetz § 15 (6) in der zuletzt geänderten Verfassung vom 23.02.2016.

Zur Einrichtung einer kooperativen Organisationsform müssen die Schulgremien (Gesamtlehrerkonferenzen und Schulkonferenzen) und die Schulträger beider Schulen zustimmen.

 

Was ist eine kooperative Organisationsform?

  • Definition:

Bei der kooperativen Organisationsform handelt es sich um eine reguläre Klasse des jeweiligen SBBZ. Grundsätzlich können alle Kinder daran teilnehmen, unabhängig von der Art oder Komplexität der Behinderung. Die kooperative Organisationsform wird für die Zeit des Unterrichts an eine allgemeine Schule „ausgelagert“. Dort findet so viel gemeinsamer Unterricht wie möglich statt und so viel getrennter Unterricht wie nötig. Berücksichtigt werden muss bei der Einrichtung der kooperativen Organisationsform, dass durch die räumlichen, sächlichen und insbesondere die personellen Gegebenheiten vor Ort die individuellen Förderbedürfnisse aller Schülerinnen und Schüler eingelöst werden können. Oftmals sind die räumlichen Voraussetzungen der allgemeinen Schule nicht für Kinder mit Körperbehinderung ausgelegt oder das Schulgelände ist nicht übersichtlich genug, um Kinder, die weglaufen und keine Orientierung haben, adäquat beaufsichtigen zu können.

Die Schüler/innen der kooperativen Organisationsform bleiben weiterhin Schüler/innen des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ).



Grundlage für die Arbeit in der kooperativen Organisationsform

Grundlage des Unterrichts in der kooperativen Organisationsform bildet der Bildungsplan des entsprechenden SBBZ und für die Schülerinnen und Schüler der Kooperationsklasse der Bildungsgang der jeweiligen Schulart.



Zeiten und Umfang des gemeinsamen Unterrichts

Es besteht keine Festschreibung über Umfang und Art des gemeinsamen Unterrichts. Dies obliegt allein der Verantwortung und Kompetenz der beteiligten Lehrerinnen und Lehrer und richtet sich nach den Förderbedürfnissen der jeweiligen Schülerinnen und Schüler. Somit ist die Möglichkeit der Kooperation in allen Unterrichtfächern der Grundschule bzw. der weiterführenden Schule gegeben.

Das folgende Motto wird als Leitlinie gesehen:

 

Gemeinsamer Unterricht – da wo möglich,

    getrennter/ individualisierter Unterricht – da wo nötig.

 

 



Gestaltete Kennenlernphase

  • Akzeptanzförderung z.B. in Gesprächsrunden (Schulleitungen, Kollegien, …)
  • Gemeinsame Elternabende (SBBZ – allgemeine Schule)
  • Infoabende an der Regelschule

Rechtzeitige Teambildung – nach Möglichkeit mit viel Vorlaufzeit

  • Erste Treffen als Team, evtl. gegenseitige Hospitationen oder in anderen kooperativen Organisationsformen.
  • Nach Möglichkeit gemeinsam besuchte Fortbildungen des zukünftigen (oder auch eines bereits bestehenden Teams) zu Themen des integrativen Unterrichts
  • Beratung und Unterstützung gibt es durch die ASKO (Arbeitsstelle Kooperation) und die Begleitstelle Inklusion am SSA Göppingen sowie im Arbeitskreis Inklusion (regionale Fortbildung)
  • Auf Wunsch Supervision und Fallbesprechung im ersten Jahr möglich

Sicherung der Rahmenbedingungen

 

Um den Förderbedürfnissen und dem Förderanspruch aller teilnehmenden Schülerinnen und Schüler entsprechen zu können, sind folgende Rahmenbedingungen wünschenswert:

Personelle Voraussetzungen

  • Zahl der Schüler/innen in der kooperativen Organisationsform etwa 5-6 Kinder
  • Keine zu große Kooperationsklasse
  • Der gemeinsame Unterricht wird von Lehrkräften der allgemeinen Schule und des SBBZ zusammen gestaltet mit Bereitschaft und Fähigkeit zum Team-Teaching, zu regelmäßigen Teamsitzungen und zur Teamarbeit (inkl. Reflexion und Vereinbarung einer gemeinsamen pädagogischen Grundhaltung)
  • Möglichst wenige Fachlehrer/innen in den einzelnen Schulfächern (Klassenlehrerprinzip)
  • Gleichwertige Einbindung aller Lehrkräfte des Teams ins Kollegium
  • Anrechnungsstunden (sofern verfügbar) für gemeinsame Teamsitzungen, die der regelmäßigen Unterrichtsplanung dienen
  • Sicherung der Kontinuität des Teams
  • Möglichkeit der gemeinsamen Fortbildung
  • Die kooperative Organisationsform wird im Rahmen des Organisationserlasses mit Lehrkräften der Stammschule versorgt und durch den Einsatz von betreuenden Kräften und FSJlern unterstützt.
  • Ist eine Lehrkraft der kooperativen Organisationsform krank und kann nicht vertreten werden, findet der Unterricht für die Schüler/innen an der Bodelschwingh-Schule statt (in der Regel von 8.15 - 11.45 Uhr). Im Vorfeld muss die Schulleitung / Sekretariat der Bodelschwingh-Schule informiert werden, aber auch die Eltern, das Busunternehmen und die Kooperationsschule.

Räumliche und sachliche Voraussetzungen

  • Jede Klasse hat ein eigenes Klassenzimmer in enger räumlicher Nähe, um flexibel gemeinsamen bzw. getrennten, differenzierten Unterricht gestalten zu können.
  • Bei Bedarf barrierefreie Zugänge und geeignete sanitäre Anlagen in Klassenzimmernähe.
  • Die Ausstattung der Räume und die Bereitstellung der erforderlichen Lehr- und Lernmittel liegen im Verantwortungsbereich der jeweiligen Schulträger von der kooperativen Organisationsform und der Kooperationsklasse.
  • Die Schülerbeförderung wird vom Schulträger der kooperativen Organisationsform (LRA) übernommen.

Leitgedanken einer kooperativen Organisationsform

  • Alle am Schulleben Beteiligten machen die Erfahrung, dass es normal ist „verschieden zu sein“.
  • Abbau von Vorurteilen, Berührungsängsten und Unsicherheiten durch tägliche Kontakte
  • Trotz Unterschieden gemeinsames Lernen und Handeln erleben
  • Die Schüler/innen der kooperativen Organisationsform haben die Klassenkameraden der Kooperationsklasse als Vorbild (v. a. für erwünschte Verhaltensweisen) und werden bei Lerninhalten mitgenommen / mitgezogen.
  • Gemeinsame Lernangebote mit unterschiedlichen Zielen fördern das Selbstwertgefühl und stärken die soziale Kompetenz.

Gemeinsamer Unterricht

  • Doppelbesetzung ermöglicht vielfältige Unterrichtsformen (Arbeit in Kleingruppen, Begleitung von individualisierten Unterrichtsphasen, handlungsbezogenes Lernen, Formen des offenen Unterrichts).
  • Berücksichtigung der Lernbedürfnisse und der Lernvoraussetzungen aller Kinder.
  • Beobachtung der einzelnen Kinder, um ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erkennen und daraufhin die individuelle Förderplanung vorzunehmen.
  • Sonderpädagogische Leitlinien, wie z.B. das ganzheitliche Lernen oder die Förderung bestimmter Wahrnehmungsbereiche, stellen auch eine Anregung für die Schüler/innen der Kooperationsklasse dar und vermitteln Spaß und Freude am Lernen.
  • Kinder der Kooperationsklasse werden häufiger als in anderen Klassen zum „Helfer“ oder „Paten“. Sie übernehmen dabei kleine Aufgaben und Verantwortungsbereiche im Umgang mit den Kindern mit Behinderung. Dies stärkt ihr Selbstbewusstsein und ihre sozialen Kompetenzen.
  • Gemeinsamer Unterricht ermöglicht Kindern mit Behinderung das Lernen am Vorbild. Für Kinder mit geistiger Behinderung können eine anregende Umgebung und das Vorbild nichtbehinderter Kinder großen Einfluss haben und sie in ihrer Entwicklung positiv unterstützen.
  • Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung, haben die Möglichkeit, mit ihren Ängsten und Abgrenzungen bewusster umzugehen.

Nach dem Wechsel von der Primar- in die Sekundarstufe, also von der Grundschule in eine weiterführende Schule, kommen auf die Schülerinnen und Schüler neue Herausforderungen zu. In der weiterführenden Schule gibt es das Fachlehrersystem, es kommen neue Mitschülerinnen und -schüler aus anderen Schulen hinzu, neue Fächerverbünde und unter Umständen auch ein neuer Schulort.